Seit 01.01.2024 gibt es das E-Rezept
Liebe Patientinnen und Patienten,
seit 01.01.2024 kann man Rezepte auch in elektronischer Form als sogenanntes E-Rezept ausstellen.
So funktioniert das neue E-Rezept:
In der Grafik sehen Sie, wie das E-Rezept funktioniert.
- Ihre Versichertenkarte muss im laufenden Quartal bereits in unserer Praxis eingelesen sein (sonst können wir kein E-Rezept erstellen).
- Wenn Sie in der Praxis, online oder telefonisch ein E-Rezept beantragen, speichern wir Ihre Medikamentenverordnung digital auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Ab dem nächsten Werktag können Sie mit Ihrer Versichertenkarte das E-Rezept in Ihrer Wunschapotheke einlösen.
- Eine Abholung des Rezepts vor Ort in unserer Praxis ist nicht mehr erforderlich.
- Das E-Rezept ist mit Ihrer Versichertenkarte verknüpft. In der Apotheke wird Ihre Chipkarte ausgelesen und der Apotheker kann die Medikamente ausgeben.
- Alternativ können Sie die gematik-App „Das E-Rezept“ benutzen. Die Einrichtung ist relativ aufwendig (Verknüpfung mit zweiter App der Krankenkasse sowie Online-Identifikation).
- Optional kann die Praxis auch einen QR-Code auf Papier ausdrucken, mit dem Sie in der Apotheke Ihre Medikamente abholen können.