Seit 01.01.2024 gibt es das E-Rezept

Liebe Patientinnen und Patienten,

seit 01.01.2024 kann man Rezepte auch in elek­tronischer Form als sogenanntes E-Rezept ausstellen.

So funktioniert das neue E-Rezept:

In der Grafik sehen Sie, wie das E-Rezept funktioniert.

  • Ihre Versicher­tenkarte muss im laufenden Quartal bereits in unserer Praxis eingelesen sein (sonst können wir kein E-Rezept erstellen).
  • Wenn Sie in der Praxis, online oder telefonisch ein E-Rezept beantragen, speichern wir Ihre Medika­menten­verord­nung digital auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Ab dem nächsten Werktag können Sie mit Ihrer Versicher­ten­karte das E-Rezept in Ihrer Wunsch­apotheke einlösen.
  • Eine Abholung des Rezepts vor Ort in unserer Praxis ist nicht mehr erforderlich.
  • Das E-Rezept ist mit Ihrer Versicherten­karte verknüpft. In der Apotheke wird Ihre Chip­karte ausgelesen und der Apotheker kann die Medikamente ausgeben.
  • Alternativ können Sie die gematik-App „Das E-Rezept“ benutzen. Die Einrichtung ist relativ aufwendig (Verknüpfung mit zweiter App der Krankenkasse sowie Online-Identifikation).
  • Optional kann die Praxis auch einen QR-Code auf Papier ausdrucken, mit dem Sie in der Apotheke Ihre Medikamente abholen können.
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